AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Lorena Bußweiler Fotografie
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ( auch AGB genannt ) gelten für alle von Lorena Bußweiler ( Lorena Bußweiler Fotografie ) im folgenden Fotografin genannt – durchgeführten Aufträge und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ oder „Aufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, digitale Bilder, usw.)
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt – nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes – immer bei der Fotografin.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet nur die private, nicht die kommerzielle Nutzung.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
4. Bei Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen in den sozialen Netzwerken durch den Auftraggeber, ist die Fotografin namentlich als Urheber zu erwähnen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das von der Fotografin bearbeitete, fertige Lichtbild nachträglich individuell zu bearbeiten und dann zu veröffentlichen.
6. Die unbearbeiteten Roh-Dateien (RAW) verbleiben bei der Fotografin und werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben.
7. Der Auftraggeber kann bei Vertragsabschluss freiwillig einer Veröffentlichung der beim Shooting entstandenen Lichtbilder für Werbezwecke der Fotografin zustimmen.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird vorab ein Honorar vereinbart.
2. Die Zahlung erfolgt in bar am vereinbarten Shootingtag oder per Rechnung. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 ( in Worten: dreißig ) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den Lichtbildern im Eigentum der Fotografin.
4. Die Auslieferung der bestellten Lichtbilder in digitaler und/oder ausgedruckter Form erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
IV. Haftung
1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Die Fotografin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Aufbewahrung der entstandenen Lichtbilder ist nicht Teil des Auftrags. Dem Auftraggeber wird empfohlen, die ihm ausgehändigten Aufnahmen auf eigene Verantwortung auf mehreren Speichermedien zu sichern. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust der Lichtbilder.
3. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und sich um einen Ersatztermin bemühen.
4. Die Fotografin haftet nicht für Fristüberschreitung der Liefertermine eines Fotolabors für gedruckte Lichtbilder.
V. Bildbearbeitung, Übermittlung
1. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den fotografischen und gestalterischen Stil der Fotografin informiert und erklärt sich einverstanden, dass seine beim Fotoshooting entstandenen Aufnahmen in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine Wünsche hinsichtlich der Bildgestaltung mitgeteilt, sofern diese Wünsche dem gewöhnlichen Stil der Fotografin entsprechen, so sind Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen.
3. Nach dem Fotoshooting trifft die Fotografin nach eigenem Ermessen eine erste Auswahl der entstandenen Aufnahmen und sortiert nicht brauchbares Bildmaterial (zum Beispiel verwackelte oder unscharfe Aufnahmen etc.) aus.
4. Der Auftraggeber bekommt bis spätestens 7 Tage nach dem Shooting den Link zu einer Onlinegalerie zur Auswahl seiner Lichtbilder. Die Lichtbilder sind dort nur grundoptimiert hinterlegt. Die endgültige Feinretusche/Bildbearbeitung erfolgt erst nach der Bildauswahl des Auftraggebers.
5. Es ist weder gestattet die Lichtbilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden oder zu veröffentlichen.
6. Bis spätestens 4 Wochen nach Übermittlung der Bildauswahl des Auftraggebers an die Fotografin erhält der Auftraggeber seine ausgewählten Lichtbilder fertig bearbeitet in ausgedruckter und digitaler Form zugesendet.
7. Die Übermittlung der digitalen Dateien erfolgt als jpg, je nach Absprache, per Download über eine Online Galerie oder auf einem USB-Stick.
VI. Lieferzeiten, Reklamation
1. Die Fotografin liefert die bestellten Lichtbilder zumeist innerhalb von 2 bis 4 Arbeitswochen nach mitgeteilter Auswahl seitens des Auftraggebers aus.
Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Fotolabors etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung der Mängel ist jedoch nur bei Vorlage der mangelhaften Arbeit möglich.
3. Sollte der Auftraggeber in Eigenverantwortung seine digital erworbenen Dateien ausdrucken oder Fotoprodukte erstellen lassen, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht ausführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen. Die Fotografin bemüht sich, gleichwertigen Ersatz zu finden oder bietet einen Ersatztermin an.
2. Erfolgt eine Absage/Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne einen für die Fotografin vertretbaren Grund ( Krankheit, Unfall etc.), steht der Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe der Grundgebühr für das gebuchte Fotoshooting zu.
VIII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrags bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Fotografin Lorena Bußweiler Fotografie.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.